Zaubershow auf Stadtfesten und Vereinsfeiern

«Auftrittsbedingungen für meine Kinderzaubershow

Auftrittsbedingungen dienen dazu, den Zuschauern eine gute Vorstellung unter für den Künstler zumutbaren Rahmenbedingungen zu bieten.

Mit einer Buchung werden diese anerkannt!


Bitte beachten Sie diese Punkte, damit die Veranstaltung auch gelingt:

Am wichtigsten: Alle Kinder sollten gut sitzen, sehen und hören können.

Der Veranstalter/Auftraggeber ist, falls noch erforderlich, für die Einhaltung von Coronarichtlinien bei seiner Veranstaltung verantwortlich.

  • Gerade bei Kinderveranstaltungen sollten die Kinder nicht direkt in der prallen Sonne sitzen. Das ist weder für die Kinder noch für mich angenehm. Daher ist ein Auftritt in praller Sonne nicht möglich, es muss für Beschattung gesorgt werden. Auch bei Regen ist eine Show nicht möglich. Die zum Teil sehr teuren Requisiten dürfen nicht nass oder feucht werden, es muss für eine Überdachung gesorgt werden.
  • Musik/Lärmquellen während der Show abschalten, also keine Hüpfburg oder eine Band, die spielt oder umbaut, während ich zaubere. Ansonsten müssen wir uns dann alle übertönen und das macht keinem Spaß, vor allem nicht den Zuschauern und Gästen.
  • Essen/Trinken während der Vorführung vermeiden, es ist noch nie ein Kind während meiner Zaubershow verhungert oder verdurstet. Des Weiteren tun Sie dem Kind keinen Gefallen, da es als lebendiger Bratwurstständer mit schmutzigen Fingern leider nicht mithelfen kann. Dafür sind meine Requisiten zu wertvoll.
  • Die Fläche für den Zauberkünstler muss gerade und sauber sein, kein Sand- oder ähnliches als Bodenbelag. Denn das verschmutzt meine ganze Requisiten.

Wichtig: 
Es muss ein Parkplatz in Eingangsnähe vorhanden sein bzw. reserviert werden, ohne Parkplatz kann ich keinen Auftrag annehmen.  Ich habe einiges und teilweise schweres Sachen zum Ausladen. Müssen Treppen hochgegangen werden, muss jemand mithelfen, die Requisiten hochzutragen.


1. Auftritt im Freien:
Veranstaltungen im Freien können nur bei beständigem, trockenen und windstillem Wetter stattfinden. Auch in der prallen Sonne macht es weder den Kindern noch mir Spaß und ist daher nicht möglich. Bei unbeständigem oder zu heißem Wetter, ist vom Veranstalter für eine Ausweichmöglichkeit zu sorgen (Zelt, Pavillon, Gebäude).

Das Zelt oder Pavillon muss von 3 Seiten geschlossen, also nur von vorne einzusehen sein. Dies sollte am besten im Vorfeld mit mir abgesprochen werden. Es sollte mindestens 3×4m groß sein.

Luftballonmodellage kann weder in der prallen Sonne noch bei kaltem Wetter im Freien stattfinden. Hier muss dann für eine Ausweichmöglichkeit gesorgt werden.


2. Eine Einsicht bei meiner Vorstellung darf nur von vorne erfolgen können.

Zuschauer von der Seite oder insbesondere von hinten sind nicht erlaubt. Diese würden mich und die anderen Zuschauer nur stören. Direkt seitlich stehende Zuschauer sehen nichts. Es muss von hinten dafür gesorgt sein, dass keine Zuschauer dort sind.

Keine Fernseher oder andere spiegelnde Oberflächen hinter mir, diese müssen abgehängt werden.


3. Abstand zu den Zuschauern/Auftrittsfläche

bei Kindergärten, Grundschulen, größeren Auftritten:

– die Auftrittsfläche sollte ca. 3 × 3 Meter haben und sich frontal zu den Zuschauern befinden.  (eine Bühne ist nicht zwingend erforderlich)
– Keine Gäste seitlich neben oder hinter dem Zauberkünstler! Die Bühne darf von hinten und direkt von der Seite nicht einsehbar sein.
– Abstand zur ersten Reihe: Mindestens 1,5 Meter

Der Zugang zur Bühne oder dem Auftrittsort sollte für Kinder gut zugänglich sein, da diese als Zauberassistenten benötigt und vor geholt werden.


Hier eine ungefähre Skizze wenn eine Bühne vorhanden ist:

Auftrittsfl_che

Hier eine ungefähre Skizze wenn keine Bühne vorhanden ist:

Aufbau

4. Damit mich die Zuschauer auch gut hören können:
Bis ca. 120 Zuschauern habe ich meine Tonanlage inkl. Headset dabei.
Sollte es eine größere Veranstaltung sein, muss der Veranstalter für die Beschallung und einem Funkmikrofon (Headset) sorgen, bzw. meines mittels XLR Anschluss anschließen. Da ich meine Hände frei brauche, muss es ein Headset sein, ein normales Mikro kann ich nicht verwenden.
Ein Stromanschluss 220 Volt (3fach Steckdose) muss bis zur Bühne gelegt werden.

Evtl. anfallende GEMA Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen.


5. Aufbau und Abbau der Requisiten

Für einen ungestörten Auf- und Abbau der Requisiten ist zu sorgen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass ich in Ruhe Auf- und Abbauen kann. Vom Veranstalter sollte ein Ansprechpartner, der zum Transport der Requisiten behilflich ist, gestellt werden. Vor allem, wenn die Sachen in Treppenhäusern hochgeschleppt werden müssen.

Aufbauzeit vor der Show:

Bei Kindergeburtstagen benötige ich ca. 12–15 Minuten zum Aufbau (bitte denken Sie an einen Tisch hinter mir).

Bei größeren Veranstaltungen benötige ich für den Aufbau ca. 30-40 Minuten.

Abbau dauert ca. 15-20 Minuten. Bitte sorgen Sie dafür, dass vorher in Ruhe aufgebaut werden kann. Ein Aufbau inmitten einer Musik- oder Tanzgruppe ist NICHT möglich.

Bitte denken Sie an einen Tisch und eine 3-Fach Steckdose.


6. Vorstellungsbeginn / Anfahrt
/ Auftrittszeitverschiebung
Der Start der Vorstellung kann sich aus triftigen Gründen verschieben, z. B. bei höherer Gewalt (Stau, Wetter, Parkplatzprobleme).  Ich bitte hier um Verständnis.

Selbstverständlich versuche ich immer pünktlich, vor dem geplanten Showbeginn, bei Ihnen zu erscheinen. Es muss daher immer eine Handynummer des für mich zuständigen Ansprechpartners vor Ort angegeben werden, damit ich im Notfall anrufen kann und einen Ansprechpartner habe.

Vor Ort muss eine Bühnennahe und freie Zufahrt sowie Parkmöglichkeit für mich vorhanden sein, da die Requisiten und Verstärkeranlage teilweise schwer und umfangreich sind.

Sollte sich von Ihrer Seite aus die Anfangszeit der Zaubershow verschieben, muss das im Vorfeld mit mir abgeklärt werden, ob dies möglich ist. Da ich oft Anschlusstermine und weitere Auftritte habe, ist das kurzfristig nicht immer möglich! In diesem Fall wäre die volle Gage fällig, auch wenn ich aufgrund eines verspäteten Beginns die Show kürzen müsste, um einen Anschlusstermin zu schaffen.


7. Absage der gebuchten Vorstellung:

Bei Absage der Vorstellung seitens des Veranstalters/Auftraggebers mehr als 7 Tage vorher, werden 40 % der Gage fällig.

Bei einer Absage des Veranstalters weniger als 7 Tage vorher werden 80 % der Gage fällig.

Wird die Veranstaltung am geplanten Tag der Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, ist die komplette Gage fällig, ebenso bei einer begründeten Absage meinerseits wegen unzureichender Rahmenbedingungen oder Nichtachtung dieser Auftrittsbedingungen, die nicht spontan behoben werden können. Bei Absagen wegen Corona fallen für beide Seiten keinerlei Kosten an.


Absage meinerseits:

Es kann auch kurzfristig mal passieren, dass ich von meiner Arbeit aus auf einen Lehrgang oder sonstiges muss. Dieses geht dann, wenn es nicht verschiebbar ist, vor, ich würde mich dann aber sofort, nachdem ich es erfahren habe, bei Ihnen melden um zu besprechen, wie wir hier vorgehen. Das wir nicht oft vorkommen, kann aber passieren. Dann versuche ich entweder den Zaubertermin zu verschieben oder einen Kollegen zu finden, der einspringen könnte, dies ist aber nicht immer möglich. Dies bitte ich bei Buchungen zu beachten.


8. Bezahlung der Gage:

Die Gage ist, falls nicht anders vereinbart, nach dem Auftritt fällig und in bar zu zahlen. Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abzüge jeglicher Art vorzunehmen. In der Gage sind alle Unkosten für An- und Abfahrt und Materialien, wenn nicht anders vereinbart, enthalten.

Eine Vorstellung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache und nur bei mir bekannten Auftrittsgebern möglich.


Die von mir ausgestellte Quittung enthält keine extra ausgewiesene Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG Kleinunternehmensgesetz.

9. Haftpflicht liegt beim Veranstalter!
Wenn eine Person (Zuschauer/Kind usw.) zu Schaden kommt (z. B. durch Sturz), muss dies vom Veranstalter übernommen und geregelt werden. Ich übernehme hier keine Haftung!

10. Krankheitsbedingter Ausfall/ höhere Gewalt:

Es entstehen keine Forderungen gegen den Künstler, wenn die Aufführung aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat („höhere Gewalt“, z. B. Krankheit, unbefahrbarkeit der Straßen aufgrund starken Schneefalls, Verkehrsunfall, Motorschaden, Krankheit, Autopanne etc.) ausfallen muss. Im Krankheitsfalle versucht der Künstler, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auf die Schnelle einen Ersatz zu finden. 


Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen, die den Programmbeginn um mehr als 30 Minuten, über die vereinbarte Zeit hinausschieben, kann ein Aufschlag auf die Gage erfolgen. Kann das Programm bis 60 Minuten nach der vertraglich vereinbarten Zeit nicht stattfinden, so wird die Zahlung des Honorars ohne Auftritt fällig.
Bei Außenveranstaltungen trägt der Auftraggeber / Veranstalter das Wetterrisiko.

11. Bilder- und Videoaufnahmen
Der Veranstalter/Auftraggeber und andere Personen dürfen von der Darbietung, aus rechtlichen Gründen, nur mit vorheriger Zustimmung des Künstlers, Aufzeichnungen wie z. B. Video, Film und DVD anfertigen. Fotos für private bzw. betriebsinterne Zwecke sind erlaubt. Diese dürfen jedoch nicht ohne Rücksprache mit mir in Medien hochgeladen oder verbreitet werden.

Das Urheberrecht der gesamten Aufführung liegt allein bei „Kinderzauberer Markus“.

Ich bin berechtigt, z. B. Fotos, Ton- und Videoaufnahmen von meinem eigenen Programm aufzuzeichnen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

12. Programmablauf

Die Programmgestaltung obliegt grundsätzlich dem Künstler. Wünsche des Auftraggebers / Veranstalters können jedoch berücksichtigt werden. Angaben zu Dauer und Ausgestaltung der Programme werden im Vorfeld besprochen. Änderungen sind jedoch je nachdem, wie die Kinder sich konzentrieren können, möglich.


13. Absage bei Anfragen von Sekten und Parteien

Eine Absage bei Anfragen und Buchungen von Sekten und bestimmten Parteien behalte ich mir vor. Vor allem, wenn es vor der Buchung nicht mitgeteilt wurde. Ich werde keine Parteien oder Sekten mit meiner Zaubershow unterstützen, die meinem Ansehen in der Öffentlichkeit schaden könnten.


14. Salvatorische Klausel

Beide Parteien erklären sich mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB mit der Buchung des Künstlers einverstanden. Wird eine Klausel des unterzeichneten/mündlich geschlossenen Vertrages ungültig, so berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht.

Der Künstler hat das Recht, sein Programm den Umständen anzupassen und bei nichteinhaltung der Auftrittsbedingungen oder nichtabhilfe abzubrechen. Die Gage wird hier komplett fällig!

Die Künstlersozialabgabe wird nach § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG geregelt.


Damit sollte die Zaubershow zu einem schönen Erlebnis für die Kinder und Zuschauer werden.


Wenn Ihnen meine Zaubershow gefallen hat, empfehlen Sie mich an Ihre Freunde und Bekannten weiter. Sollte es Ihnen nicht gefallen haben, empfehlen Sie mich bitte an die weiter, die sie nicht leiden können, dann haben alle was davon. :-)

Ihr Zauberer Markus

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